Kann Stelli im Amt sein, weil Vertrauensperson in Wiedereinarbeitung? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 28.01.2014, 14:14 (vor 3755 Tagen) @ Tiefsee

Hallo,

eigentlich ist es doch beantwortet und wir hatten es auch schon sehr oft hier.

Also, bei Krankheit, Urlaub usw. geht man grundsätzlich von der Verhinderung aus. Bedeutet, der Stelli rückt temporär nach.

Doch, sofern es die Gesundung nicht negativ beeinträchtigt, kann man bei Krankheit sich als nichtverhindert erklären und das Mandat weiter wahrnehmen. Aber nur, wenn es die Genesung nicht beeinträchtigt, denn sonst könnte der AG Probleme machen.

Bei Urlaub kann man sich auch als nichtverhindert erklären und das Mandat wahrnehmen. Es ist dann aber Freizeitvergnügen bekommt also kein Ausgleich dafür.

Der Grundsatz ist hier, AU, Urlaub usw entbinden nur von der Arbeitspflicht. Man wird hier nicht zwingend zeitweise von Mandat entbunden. Wann ein Mandat endet, ist abschließend im Gesetz (SGB IX) geregelt.

Letztlich, den Einsatz des Stelli steuert die VPSchwb. Bei unerwarteter Verhinderung, zB wegen Krankheit usw. unterstellt man, dass wegen der Verhinderung der Stelli automatisch eingesetzt wurde. Es sei VPSchwb erklärt sich ausdrücklich als nichtverhindert.

Doch eine solche Erklärung darf nicht zu Nachteilen der Betroffenen führen, denn sonst könnte man Mandatspflichtverletzung annehmen, da ja eine positive Regelung gegeben wäre.

Ich hoffe nun ist es klar.


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