§81 SGB IX (Einstellung)

Jürgen aus Porta, NRW, Wednesday, 20.03.2013, 15:48 (vor 4079 Tagen)

Hallo zusammen:-P

Der AG hat eine Stellenausschreibung an die AFA gemeldet.
Kopie ging an BR und SBV. Die AFA hat auch nach drei Wochen keine Rückmeldung an den AG gegeben.
Dann meint der AG er hat seine Prüfpflicht erfüllt.
Nach meiner Meihnung nicht,denn ich brauche doch einen Nachweis vom der AFA
das die keinen Schwerbehinderten haben, oder nicht>

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Gruß
Jürgen


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