§81 SGB IX (Einstellung)

hackenberger, Saturday, 23.03.2013, 22:36 (vor 4076 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

sofern der AG die Meldung/Anfrage bekegen kann, hat er seine Pflicht erfüllt.

Aber, die SchwbV kann ersten ja einmal selbst auch die AfA anrufen, zweitens kann man selbst via der WebSeite der AfA nach geeigneten Schwbs suchen. Man muss nur dort die Fakten eingeben, welche der AG ja in der Stellenanzeige erstellt hat.

Findet man dann geeignete, kann man geziehlt die AfA anfragen und einmal verwundert doch nachfragen, warum diese nicht von der AfA vermittelt werden.

So hatte ich es auch einmal getan.

Es hilft grundsätzlich der persönlich Kontakt zu den zuständigen SB/ Vermittler bei der AfA und der SchwbV der AfA.


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