§81 SGB IX (Einstellung)

hackenberger, Sunday, 24.03.2013, 14:13 (vor 4075 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

wenn der AG seiner Pflicht nachkommt, aber die AfA ihrer nicht, kann ja der AG hierfür erst einmal nichts.

Man kann dann mit dem AG gemeinsam mit dem BR reden, dass der AG die AfA anschreibt und diese erst einmal bittet, doch hier auch schriftlich zu antworten und dem AG mitzuteilen, ob es arbeitssuchende geeignette Schwerbehinderte gibt.

Dieses auch, weil der BR sonst mit Verweis auf die geltende Rechtsprechung, Urteile benennen, die Zustimmung zu Einstellungen verweigern würde.

Hier dann auch auf die Rechtsprechung hinweisen, dass eine telefonische Anfrafrage bei der AfA eben nicht ausreicht, LAG Main, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 6 TaBV 10/10, http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=15727 und der BAG Entscheidung oben.

Sollte dieses nicht zur Besserung führen kann / sollte man sich an due Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wenden.

Hier aber bitte alles in Absprache mit BR und AG und unter Einbeziehung des BASchwb. Der BASchwb ist hier gefordert im Rahmen seiner Aufgaben.


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