Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat (Allgemeines)
Hallo,
» Die Konzernschwerbehindertenvertretung weiss auch nicht wie sie dagegen
» vorgehen soll.
Das ist auch gut so, denn dies ist allein eine Angelegenheit des BR. Die SBV hat hier nix zu melden. Oder würde es Dir gefallen, wenn der BR auf einmal in Deine SBV-Arbeit hineinregieren würde.
Im Übrigen gibt es durchaus im BetrVG die Möglichkeit (und sogar die Pflicht) für freigestellte BRM einen "Karriereweg" darzustellen und auch in der Eingruppierung zu bewerten. Ich empfehle Dir mal die intensive Lektüre der Kommentierung zu § 38 Abs. 4 BetrVG.
» Ich brauche Euer aller Hlfe- danke.
Für die SBV gibt es hier nix zu handeln.
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&Tschüß
Wolfgang