Misstrauensantrag gegen den Betriebsrat (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 12:13 (vor 4032 Tagen) @ cathy

Hallo,

Wolfgang hat schon darauf hingewiesen, geht, SchwbV nichts an. Sich hier als SchwbV einzumischen, würde ich auch als Verstoß gegen den § 99 SGB IX, vertrauensvolle Zusammenarbeit, werten. Daher solltet ihr als SchwbV hier zurück/heraushalten, denn sonst dürfte die weitere Zusammenarbeit und für SchwbV notwendige Unterstützungen der SchwbV wohl leiden.

Auch ist Dir ggf der § 23 BetrVG nicht bekannt. Denn die SchwbV ist hier gar nicht antragsberechtigt.
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.


Wie Wolfgang auch zu recht hinweist, gibt es hier sogar Pflichten des AG bei freigestellten Mandatsträger auch betreffen Kariere zuhandeln.

Letztlich ist es auch kein Thema dieses Forums

PS: mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner.

Ach ja, bitte auch das Profil vervollständigen. Also , das anzuwendende Arbeitsrech/Gesetz, (wohl BetrVG) und Anzahl der Schwerbehinderten.

Lese hierzu auch den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ......"
Diese Bitte, bitte von allen beachten.


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