Fristen bei Wunsch des MA zur Versetzung (Allgemeines)

kaffeetrinker, Bremen, Monday, 06.05.2013, 15:12 (vor 4025 Tagen)

Moin,

leider finde ich hier nichts was mich weiterbringt und google spuckt mir auch nichts aus.

Vieleicht suche ich aber auch nur mit den falschen Begriffen.

Es geht um einen Versetzungswunsch eines MA mit 60 und Merkzeichen G, von Filiale A nach Filiale B aufgrund körperlichen Beschwerden.

In Filiale A muss der AN vom Parkhaus zum Laden und zurück jeweils 500 Meter Fußweg am Tag nehmen und zusätzlich hat er rund eine Stunde Autofahrt. Aufgrund der kaputten Knochen, ist auch die Autofahrt eine extreme Belastung, besonders am Abend nach Feierabend.

Da ÖVPN in diese Filial nicht in Frage kommen, da wären die zusätzlichen Belastungen noch größer (Fussweg, Treppen ect.) muss mit dem Auto gefahren werden.

In die Filiale B würde man praktisch direkt aus der ÖVPN in den Laden fallen und auch der Einstieg wäre in sehr kurzer Distanz zum Wohnort.

Ärtzliche Atteste liegen vor, das aufgrund der Behinderung die Belastungen des Arbeitsweges zu minimieren sind und auch dem Betriebsarzt wurden entsprechende Befunde vorgelegt.

Der AG schreibt nun das er es prüfen lassen wird und dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

So und da kommt nun meine Frage, wie viel Zeit darf sich der AG lassen> Ich kann absolut keinerlei Fristvorgaben oder Gesetzestexte dazu finden bis wann eine Entscheidung gefunden werden muss.

Die Versetzung würde dem AG keinerlei Probleme bereiten und es müsste auch niemand anderes im Gegenzug versetzt werden. Es handelt sich dabei eigenlich um eine freie zu besetzene Stelle.

Es kann aber sein das der AG etwas in der Hinterhand hat und somit auf zeit spielen würde.

--
SBV, 16 Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Privatwirtschaft, SGB IX


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