Fristen bei Wunsch des MA zur Versetzung (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 06.05.2013, 15:36 (vor 4026 Tagen) @ kaffeetrinker

Hallo,

das SGB IX sieht hier keine Fristen vor!

Das Ganze wäre ein Maßnahme des § 81 Abs. 4 Satz 4 und 5 SGB IX.

Doch erst gäbe es einmal diese Fragen:

Ist der Koll. überhaupt in der Lage, auch fachlich die Anforderungen an den Arbeitsplatz in der Filiale B zu erfüllen>
Entspricht die Stelle in der Filiale B den Anforderungen, dem Inhalt des ArbV>
Ist diese geplante Stelle in der Filiale B als zu besetzend im Betrieb ausgeschrieben>
Wenn ja, hat sich der AN darauf beworben>
Gibt es ggf mehrere AN welche hier auch sich auf diese Stelle in der Filiale B bewerben würden und vertretbare Gründe dafür haben>
Hätte der AG ggf Ersatz für die Stelle in Filiale A welche dann frei würde Ersatz>
Wer würde die Arbeit des Koll. der in Filiale B möchte übernehmen>
Wenn es kein Ersatz für die dann freie Stelle in Filiale A gibt und die Koll. diese Arbeit mitmachen müssten, gäbe es dann für dieser zu große Belastungen/ Härten>
Wären dann ggf in der Filiale A schwerbehinderte Koll. durch diese zusätzliche Belastung belastet>

Letztlich, was sagt und unternimmt der BR und der BASchwb>

Notfalls müsste der Betroffen hier auf Umsetzung unter Beachtung der Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX klagen.

PS: Ob ein AG eine ggf freie Stelle besetzt, ist alleine seine Entscheidung!


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