Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung (Allgemeines)

Fugur, Bremen, Wednesday, 19.06.2013, 15:18 (vor 3965 Tagen)

Hallo,
nach § 81 (4) Nr. 1 SGB IX haben Schwerbehinderte einen Anspruch darauf, von ihrem AG beschäftigt zu werden, bei der sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.
Hintergrund: GdB 70, Angestellter im ö.D., eingestellt 2008 mit Bachlor (gehobenenr Dienst), erworbener Masterabschluss Okt. 2012 (höherer Dienst).
Wie kann der Anspruch auf eine Stelle entsprechend den erworbenen Kenntnissen geltend gemacht werden> Geht es nur über Bewerbungsverfahren>
Viele Grüße
Fugur


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