Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 20.06.2013, 09:50 (vor 3965 Tagen) @ Fugur

Hallo,

aus dem Profil war leider ein Mandat nicht zunersehen. Bitte es noch vervollständigen, also alle Klammerwerte beantworten. Hierzu auch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim ...." lesen und bitte auch beachten.

Zur Frage, ja es geht immer nur via Bewerbung und dann die übliche Auswahl durch den AG.

Hierzu einfach einmal auch die Kommentierung zum § 81 Abs 4 SGB IX lesen.
Auszug aus dem Kommentar von Herrn Düwell:
Rn 118
......kein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz eingeräumt, der seinen Wünschen und Neigungen entgegenkommt. Der Anspruch erstreckt sich darauf, den bereits ...... besetzten Arbeitsplatz entsprechend auszustatten.

Hinweis von mir, das SGB IX ist ein Schutzgesetz, es soll vor Nachteilen aus Gründen der anerkannten Behinderung schützen und ggf Nachteile aus Gründen der anerkannten Behinderung ausgleichen.

Es soll und darf keine Vorteile erwirken.

PS: Wir sind hier wie unterMandatsträger üblich beim "Du", also Bernhard . ;-)

Nur noch folgende Bitte, bei Antworten bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten: Text:  Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen


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