Besetzung einer Stelle im ö.D. nach Qualifizierung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 19.06.2013, 17:22 (vor 3966 Tagen) @ Fugur

Hallo,

wir sind hier AUSSCHLIEßLICH ein Forum für Mandatsträger.

Siehe auch Kopf der Webseite.

Daher können wir leider Fragen von Nicht-Mandatsträger hier nicht behandeln. Wir bitten daher um Verstndnis.

Sie können sich aber gerne mit der berechtigten Frage an die zuständige Vertretungen im Betrieb/ der Dienststelle wenden, Also SchwbV, BR oder PR. Die helfen hier gerne weiter.

Nur soviel. Die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX sind Induvidualrechte. Also müssen jeweils vom Betroffenen selbst geltend gemacht werden.


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