Novellierung des SGB IX (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Monday, 15.07.2013, 16:25 (vor 3940 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserem SGTB IX ist einiges, was verbessert gehört:
Zum einen eine klarere Freistellungsregelung bei unter 200 zu betreuenden SB (keine Kann-Bestimmung mehr!!!!! bei einer zu betreuenden Personenzahl von 50 oder ggf. fixe Berücksichtigung bei Mehrhäusigkeit) und zum anderen eine klarere und bessere Stärkung der Stellvertreter.
Im jetzigen Gesetz sind wir doch alle noch ziemlich eingeschränkt bzw. auf den Gutwill des Arbeitgebers angewiesen. Die Schwerbehindertenvertretung (die die erste Position einnimmt) wird und kann meist von den Stellvertretern nicht entlastet werden, dadurch werden die Stellvertretungen häufig vom Tagesgeschehen außen vorgelassen und können auch kaum Erfahrungen sammeln.
Beispiel: Trotz meiner 70 SBs + mindestens 40 weitere im Antragsverfahren (Widerspruch und Erstantrag)habe ich immer noch keine Freistellung, trotz AZ-Aufzeichnungen etc. und Nachweis, dass die Belastung vorliegt. Hier muss endlich der Gesetzgeber etwas zur Unterstützung tun, zumal SBVs zukünftig immer mehr zu tun haben werden in Anbetracht unserer demografischen Entwicklung u. immer späterem Renteneintritt.
Die Beanspruchung der SBV steigt bei zunehmenden Belastungen am Arbeitsplatz immer mehr.Kein Wunder, dass immer mehr SBVs das Handtuch werfen und es einen häufigen Wechsel gibt. Das ist nicht mehr zu schultern.
Wer weiß, wie und wo man entsprechende Anträge zur Novellierung des SGB IX stellen kann, Behinderbeauftragter der Bundesregierung oder wo, Gewerkschaft>
Ich möchte es nicht dem Zufall überlassen, dass das SGB IX für die handelnden Personen im Ehrenamt Verbesserung bringt sondern möchte das deutlich und hörbar anstoßen.
Vielleicht hat einer von Euch einen guten Tipp>
Übrigens, ein Beschlussverfahren wäre eine Möglichkeit und habe ich schon angedacht, aber es muss doch verdammt noch andere Möglichkeiten geben.

Gruß Apanatshi

Eure Apanatshi:-D


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