Novellierung des SGB IX (Allgemeines)

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 15.07.2013, 19:00 (vor 3940 Tagen) @ albarracin

Unabhängig davon gibt es einen Unterauschuss der von den Bundesverband der betrieblichen SBVen personell begleitet wird.

Hier werden auch viele Punkte diskutiert, die in eine kommenden Novellierung einfliessen soll.

z.B. die Rolle der Bunderagentur für Arbeit in der Rolle der Vollstreckung und gleichzeitig der Intergration von arbeitssuchenden SB.
Darüber hinaus ist es auch wenig motivierend, wenn die entsprechenden Bußgelder zu 100 % an das IA abgeführt werden müssen.

Ich kann den Sinn und Zweck nicht beurteilen, dich ich bin auch Bernhard Meinung das auch seitens der AG einige Forderungen bestehen, siehe auch beim "Unternehmensforum" das Positionspapier

Ja, im ersten Reflex wäre oftmals eine "Mitbestimmung" sehr nützlich, doch mit einer zwanglosen Überzeugung erreicht man evtl. auch mehr ...

Wenn BR und SBV eng zusammenarbeiten, auch bei unterschiedlichen Zielsetzungen, kann der BR auch die Belange der SBV im Rahmen seiner Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht "durchsetzen".

LG Markus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion