Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 19.09.2013, 12:37 (vor 3878 Tagen) @ hajue

Hallo,

betreffend Wahlwerbung.

Auf der Versammlung kannst Du allgemein auf die anstehenden Wahlen hinweisen und auch das was wann wie erklären. Auch kannst und sollst Du das Gewesene, also die Aufgaben der SchwbV darstellen. Auch was Du ggf für die Koll. erreichen konntest, aber alles unter Beachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte.

Aber nicht das Mandat nutzen um Dir hier einen Vorteil zu verschaffen. Ggf gibt es ja ein Teilnehmer, der dann die Frage stellt, ob Du wieder zur Wahl antreten wirst. Dieses kannst Du dann wahrheitsgemäß beantworten.

Stützunterschriften kannst Du dann nach Ende der Versammlung vor dem Versammlungsraum sammeln.

Doch auch das direkt im Anschluss an die Versammlung sammeln von Stützunterschriften könnten Mitbewerber aber auch die Wähler als ausnutzen eines Vorteils ansehen und negativ reagieren.

Du kannst dem etwas vorbeugen in dem Du rechtzeitig in der TO, welche alle mit der Einladung erhalten, auf das Thema anstehende Wahl 2014 und das es ein Thema der Versammlung sein wird hinweisen.

Betreffend Fristen.
Es gilt hier analog BR/PR.

Beim BR gibt es die 3 und 7 Tage Frist und in bestimmten Dingen KEINE Frist.

Das mit den 14 Tagen kenne ich nicht.


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