Wahlvorschlag/ Bearbeitungsfrist bei Vorlagen der Dienststelle (Wahlen)

hajue, NRW, Sunday, 22.09.2013, 10:32 (vor 3875 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» auch das vorher sammeln, könnte als Ausnutzung/Vorteil angesehen werden.
» Besser nach der Versammlung. Dann hatten alle die Möglichkeit ggf auch
» wegen Fragen/ Aussagen in der Versammlung zu reagieren.

Hallo Bernhard,
dann lass ich das wohl lieber.

Betreffend Fristen.
Beim BR gibt es die 3 und 7 Tage Frist und in bestimmten Dingen KEINE Frist.
Das mit den 14 Tagen kenne ich nicht.

Im [link=https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen>v_typ=g&v_datum=19741203&v_ugld=2035&v_ordz=1#det257961]LPVG NRW steht in § 66 1.2 [/link]Fristen: Bei vom Dienststellenleiter eingeleiteten Maßnahmen betragen diese grundsätzlich 2 Wochen ab Zugang.

Es gilt hier analog BR/PR.
Wo kann ich das nachlesen>
Danke und einen schönen Sonntag
hajue


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