Verkürzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

wolo, Frankfurt am Main (Hessen), Monday, 23.09.2013, 15:51 (vor 3874 Tagen)

Hallo Forum,
trotz Suchfunktion nichts passendes gefunden

Die Fakten:

Bundes-Beamter, öffentlicher Dienst, 41 Std./Woche
seit 13.07.2013 GdB von 50 %
übt zugelassene Nebentätigekeit aus.

Frage:
Kann der Arbeitgeber bei einem Antrag auf Verkürzung des Arbeitszeit auch die bereits genehmigte Nebentätigkeit, die ja auch Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber ist wiederrufen >

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Grüße aus Hessen

WD


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