Verkürzung der Arbeitszeit (Allgemeines)
Hallo Forum,
trotz Suchfunktion nichts passendes gefunden
Die Fakten:
Bundes-Beamter, öffentlicher Dienst, 41 Std./Woche
seit 13.07.2013 GdB von 50 %
übt zugelassene Nebentätigekeit aus.
Frage:
Kann der Arbeitgeber bei einem Antrag auf Verkürzung des Arbeitszeit auch die bereits genehmigte Nebentätigkeit, die ja auch Arbeitszeit für einen anderen Arbeitgeber ist wiederrufen >
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Grüße aus Hessen
WD