Verkürzung der Arbeitszeit (Allgemeines)
» Hallo,
»
» dieses ist KEINE Frage dieses Forums. Es ist eine rein arbeitsrechtliche
» Frage. Wenn hier aber als Grund für die Verringerung der Arbeitszeit die
» Schwerbehinderung angeführt wird, könnte ich mir vorstellen, dass der AG
» begründet die Genehmigung zur Nebentätigkeit widerruft. Wäre
» nachvollziehbar!
»
» Doch wie erwähnt, Nebentätigkeit kein Thema der SchwbV, SGB IX und nicht
» dieses Forums.
Auszug aus der RIV:
Schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten wird auf Antrag die wö-chentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden verkürzt (Hinweis auf § 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitszeitverordnung (AZV) und die Hinweise des Bundes-ministeriums des Innern dazu (Rundschreiben vom 24. Februar 2006 D I 3 211 321 9/9 -); bekannt gegeben mit Erlass vom 27. Februar 2006 - Z B 1 - P 1101 - 9/06 -).
Jetzt noch einmal die Frage, danke
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Grüße aus Hessen
WD