Verkürzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 24.09.2013, 11:01 (vor 3873 Tagen) @ wolo

Hallo Wolfgang,

es bleibt dabei, es ist eine reine arbeitsrechtliche Frage und daher keine Frage dieses Forums!!

Denn deine Frage betrifft nicht deh Rechtsanspruch auf Teilzeit. Auch nicht den Anspruch aus der RIV bzw § 3 AZV. Der AG vereigert ja nicht den Anspruch aus dieser RIV/ AZV.

Sondern Deine Frage betrifft ob der AG Nebentätigkeit genehmigen muss bzw die Genehmigung widerrufen darf.

Dieses hat nun einmal nichts mit dem Rechtsabspruch auf Teilzeit, weder gem SGB IX noch Teilzeit und Befristungsgesetz zu tun. Auch hat sie nichts mit der RIV oder des § 3 ArbzVO zu tun. Denn dort dürften wohl keine Aussagen/Regelungen betreffend Nebentätigkeit getroffen sein.

Es ist ein mögliches Thema der BNV. Dort gibt es KEINE Sonderregelungen für Schwerbehinderte.

Fazit: Kein Thema des SGB IX, der SchwbV und damit nicht dieses Forums.

Hier handelt es sich damit um ein Thema des BR/PR.


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