Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht (Freistellung)

hackenberger, Thursday, 26.09.2013, 13:23 (vor 3871 Tagen) @ saumone

Hallo,

einen Rechtsanspruch wegen des Mandates in eine besondere Schicht zu kommen gibt es NICHT!

Im Gegenteil, das Gesetz verbietet eine Bevorteilung wie auch die Benachteiligung wegen des Mandates.

Es würde ja dann auch nicht wirklich helfen, denn dann kann es ja sein bzw. werden, dass in der anderen Schicht Schwbs arbeiten. Daher sehe ich im Mandat auch keinen Grund.

Dieses auch, weil auch solche Umstände das Gesetz eine Regelung geschaffen hat. Denn wenn aus betriebsbedingten Gründen, Schicht kann solches sein, Mandatstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit stattfinden muss, hat man Anspruch auf Freizeitausgleich.

PS: Leider ist dein Profil NOCH unvollständig. Bitte um weiter gut und optimale Antworten zu erhalten, das Profil vervollständigen. Lese dazu auch den ersten Forumsbeitrag.


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