Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht (Freistellung)

hackenberger, Friday, 27.09.2013, 14:38 (vor 3869 Tagen) @ der vergnügte Breisgauer

Hallo,,

ein Beispiel dass es auch bei Schichtbetrieb geht.

Nur ein Hinweis, eine SchwbV hat kein Rechtsanspruch täglich ohne besonderen Anlass mit JEDEM Schwb reden zu können. Man kann sich also nicht dazu immer für die Mandatsarbeit abmelden/ freistellen.

Dieses nur, weil es ja auch sehr große Betriebe mit ggf vielen Schwbs und ggf noch in verschiedenen Betriebsstätten gibt.

Denn auch hier gilt ein analoges Recht wie bei BR/PR. Auch diese können nicht täglich alle AN aufsuchen um mit diesen Gespräche führen zu können. AN können im Bedarfsfall den BR/PR und/ oder die SchwbV aufsuchen. Soweit gegeben und möglich sind dafür die Sprechstunden zu nutzen.

PS: Ich hatte früher einen Betrieb mit 7 Betriebsstätten, weiter noch zeitweise als GSchwbV noch das örtl. Mandat ihn weiteren 6 Betrieben teils mit weiteren eigenen Betriebsstätten. Kenne es also, man kann nicht immer und überall und schon gar nicht zur gleichen Zeit sein. Doch es bedeutet nicht, dass man sein Mandat nicht richtig und zum Wohle der Koll wahrnehmen kann. Es gab nie Klagen der Koll.


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