Vom Schichtbetrieb in Normal(Tages)schicht (Freistellung)

hackenberger, Friday, 27.09.2013, 14:06 (vor 3870 Tagen) @ saumone

Hallo,

» Aber es soll ja keine Bevorteilung für mich sein, sondern ein Vorteil für
» meine Kolleginnen und Kollegen aus der anderen Schicht.
Dieses trifft doch dann auf alle Schichten zu, denn du kannst ja stets nur immer in einer arbeiten/ anwesend sein.

Also, wenn Du in Tagschicht arbeitest, was ist dann id Punkten betreffend in der Nachtschicht>

Sonst gilt das Gesetz, ist Mandatsarbeit außerhalb der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen erforderlich, gibt es Freizeitausgleich.

» Wie soll ich denn über etwas wachen (wie Gesetze, TV, BV, etc.) wenn ich
» nur in der einen Schicht dies kontrollieren kann>
Weder SchwbV noch BR/PR sind die Betriebspolizei. Sie laufen also nicht Streife im Betrieb. Können somit auch nicht immer überall und zu jeder Zeit sein. Steht so auch nirgends.

» Auch gesundheitlich ist es nicht gerade gut, wenn ich selbst von der
» Spätschicht am nächsten Morgen dann Vormittags mal da bin, am nächsten Tag
» gegen Mittag, etc.
Verlangt ja auch keiner und wenn Du krank oder auf DR bist geht es auch.

» Mir geht es in erster Linie um meine Kollegen!!!
Das soll es ja auch und ist gut so.

Ggf ist ja der Stelli in der anderen Schicht, dann kann dieser weil Du wegen Freizeit und dort der Unabkömmlichkeit/ Unzumutbarkeit verhindert bist im Bedarfsfall im Rahmen der Verhinderungsvertretung aktiv werden. Dazu muss es dann aber einen Grund der Mandatswahrnehmung geben. Das kann dann zB. ein Beratungswunsch eines Schwb oder eines Koll der einen Antrag stellen möchte sein. Denn sonst gilt das Thema "Freizeitausgleich".

PS: mit Anrede und Schlußfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion