Minderleistung aufgrund einer Schwerbehinderung (Allgemeines)

brunnerj ⌂, Baden-Württemberg, Thursday, 07.11.2013, 07:22 (vor 3830 Tagen)

Hallo,

folgender Sachverhalt liegt vor:
Schwerbehinderter Kollege arbeitet seit 2001 als Ingenieur. Nach einer Tumoropertation 2008 kommt dieser 2009 wieder zurück. Seit dieser Zeit erhöht sich der Leistungsdruck von seinem Vorgesetzten immer stärker. Das geht soweit, dass es zu einer Abmahnung wegen Minderleistung kommt. Das Integrationsamt ist infomiert und begleitet nun die Umsetzung des Schwerbehinderten Kollegen auf eine neue Stelle. Der AG legte nun vor kurzem einen neuen Arbeitsvertag vor. In diesem Arbeitsvertrag wird die neue Tätigkeit (vorher Ingeneiurtätigkeit jetzt Verwaltungstätigkeit) beschrieben und dadurch eine neue Eingruppierung vorgenommen. Zusätzlich wird die Arbeitszeit auf 70% reduziert aber der Vorgesetzte wird bleiben.
Ergänzend sei gesagt, dass sein Nettogehalt nur noch die Hälfte sein wird und er behält sein Vorgesetzten. Das Integrationamt sagt natürlich, dass der AG seine Pflicht dadurch erfüllt hat. Darüberhinaus soll der Schwerbehinderte Kollege zu festen Arbeitszeiten anwesend sein, obwohl es in unserer Firma eine BV zur flexiblen Arbeitszeit gibt. Er erhält auch nicht die Möglichkeit aufgrund der verkürzten Arbeitzeit anstatt 5 Arbeitstage nur 4 Arbeitstage zu arbeiten.

Meine Frage dazu:
Muss der Schwerbehinderte Kollege diese neugeschaffene Stelle so annehmen>

Gruß
Jockel


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