Minderleistung aufgrund einer Schwerbehinderung (Allgemeines)

brunnerj ⌂, Baden-Württemberg, Friday, 08.11.2013, 10:13 (vor 3829 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

hier noch die fehlende Angaben:
Momentan macht der Kollege noch seinen Job, soll aber zum 15.11.2013 auf die neue Stelle umgestellt werden. Der Manteltarivertrag der Chemischen Industrie ist hier anzuwenden.
Der Kollege soll aufgrund von Minderleistung 3 Gehaltsstufen herunter gestuft werden und die Stelle wird reduziert auf 70%.
Der BR ist in diesen Fall natürlich beteiligt und begleitet diese Rückstufung aktiv. Zustimmen wird der BR auch nur wenn alles korrekt ist.
Es gibt nach meiner Einschätzung keine behindertenbedingte Gründe die dafür/dagegen sprechen würden ob der Kollege 4 oder 5 Tage arbeitet.

Der Kollege hat auf jeden Fall den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschrieben und erst mal an sein Anwalt gegeben. Im Grunde ist es auch nur ein Zusatz zum bestehenden Arbeitsvertag, allerdings mit erheblichen neuen Ergänzungen.
Der AG hat bereits Lohnkostenzuschuß beim Integrationamt beantragt.

Ich hoffe Sie haben jetzt ein umfassendes Gesamtbild der Situation. Ich denke das der AG mit diesen neuen Stelle glaubt alles getan zu haben wozu er verpflichtet ist, nur habe ich den Eindruck das da noch mehr gehen würde.

Gruß
Jockel


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