Zuständigkeit der SBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Zielinski, Baden- Württemnberg, Wednesday, 20.11.2013, 15:21 (vor 3817 Tagen)

Guten TAg,

als SBV bin ich für die Mitarbeiter unserer Klinik zuständig. Wie sieht es jedoch mit den Mitarbeitern einer Fremdfirma aus> Die Fremdfirma verfügt weder über einen eigenen BR- PR oder MAV, eine SBV ist auch nicht vorhanden.
Ich meine, ich hätte irgendwo gelesen, dass in diesem Fall die SBV der vergebenden Einrichtung, also wir, für die schwerbehinderten Mitarbeiter der Fremdfirma zuständig sind.
Es wurde für eine MA der Fremdfirma eine Kündigung beim Integrationsamt beantragt.
Wo finde ich die juristische Grundlage> Gibt es schon Urteile>
Ich freue mich über Hilfe

Vielen Dank
Ilona Zielinski


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