Zuständigkeit der SBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Thursday, 21.11.2013, 13:32 (vor 3816 Tagen) @ Zielinski

Hallo Ilona Zielinski,

zwei Bitten noch.

1. die AVR ist ja nur eine Richtlinie, es gibt doch bestimmt noch eine Mitarbeitervertretungsordnung oder> Daher bitte auch dieses wie auch die Zahl der Schwbs noch im Profil ergänzen.

2. Bei Antworten bitte den Hinweis über dem Textfeld beachten, damit Antworten nicht unnötig lange werden.
"Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen"

Noch ein Hinweis: Du schreibs mit Klarnamen und hast diesen auch im Profil. Jeder der sich hier anmeldet ggf also auch AG können alle Profile lesen.

Letztlich noch, schenke meinem "schönen" Namen doch alle Buchstaben "Bernhard" ;-)


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