Zuständigkeit der SBV (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Wednesday, 20.11.2013, 16:06 (vor 3817 Tagen) @ Zielinski

Hallo,

» als SBV bin ich für die Mitarbeiter unserer Klinik zuständig. Wie sieht es
» jedoch mit den Mitarbeitern einer Fremdfirma aus> Die Fremdfirma verfügt
» weder über einen eigenen BR- PR oder MAV, eine SBV ist auch nicht
» vorhanden.
» Ich meine, ich hätte irgendwo gelesen, dass in diesem Fall die SBV der
» vergebenden Einrichtung, also wir, für die schwerbehinderten Mitarbeiter
» der Fremdfirma zuständig sind.
Nein! Es muss nur Dein AG bei Maßnahme die er veranlastt Dich beteiligen/ anhören. Du bist genau wie der BR/PR/MAV nur für Beschäftigte deines Betriebes zuständig. Der Fremd-AG muss Dich nicht anhören oder beteiligen.

Einzig, wenn schwerbehinderte Fremdkräfte in Deinem Betrieb arbeiten und der Arbeitsplatz dieser nicht behindertengerecht ist, kannst Du hier Deinen AG ansprechen. Denn der stellt ja dann den Arbeitsplatz zur Verfügung. Doch auch hier haben dann Betroffene die Ansprüche aus § 81 Abs. 4 NUR gegenüber ihrem AG.

» Es wurde für eine MA der Fremdfirma eine Kündigung beim Integrationsamt
» beantragt.
Die Kündigung spricht ja deren AG aus. Also der Fremd-AG nicht Dein AG!
Das IA wendet sich dann auch an den AG dieser Fremdkraft und hört den Betroffenen AN. Es kann dann sein, dass das IA ggf auch die anhört falls sie arbeitsplatzbezogene Fragen noch haben.

» Wo finde ich die juristische Grundlage>
Juritische Grundlagen findest Du im SGB IX

» Ich freue mich über Hilfe
Bitte gerne ;-)

PS: Bitte fülle [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=2418]Dein Profil [/link]vollständig aus.
Also alle Werte in der Klammer behandeln und soweit zutreffen beantworten!
Lese und beachte auch weiter den ersten Forumsbeitrag "...Streng geheim..!


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