Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates (Umgang mit BR / PR)

Bitmix, Niedersachsen, Monday, 02.12.2013, 16:22 (vor 3805 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,
ich brauche euren Rat! Es gab bei uns eine Stellenausschreibung zur Nachfolge einer Sachgebietsleitung. Dazu war ich als Vertrauensperson vorletzte Woche zur Auswahlkommission geladen und nahm auch teil. Während der Sitzung stellte sich heraus, dass Bewerbungen von sbM nicht vorlagen und demnach die SBV nicht mehr zu beteiligen ist. Nun höre ich auf der heutigen Personalratssitzung, dass es letzte Woche eine Sondersitzung des PR gab, zu der die SBV nicht eingeladen war. Einziger TOP war die Entscheidung zur Besetzung obiger Stelle. Als Begründung für die Nichteinladung der SBV gibt der stellvertretende PR-Vorsitzende heute an, dass der Vorgang noch eiligst in die letzte diesjährige Sitzung des Organisations- und Personalausschusses (OPA) muss. Zudem sei ich ja davon informiert, dass sich unter den Bewerbern kein sbM befand. Der Verstoß gegen § 95 Abs. 4 SGB IX ist klar, aber bisher gab es immer eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem PR, dass möchte ich hier nicht aufs Spiel setzen. Andererseits geht es mir um die formaljuristische Sache einer offenbaren Mandatsbehinderung. Muss oder soll man als Vertrauensperson solche Verstöße mit Rücksicht auf das bisherige gute Klima dulden> Ich könnte den Beschluss aussetzen und damit wahrscheinlich erwirken, dass die Stellenbesetzung dieses Jahr nicht mehr in den OPA geht. Leiden müsste dann darunter das Sachgebiet, in welchem die Stellenbesetzung dringend nötig ist. Wie ist Eure Meinung dazu>

Herzliche Grüße Roland


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