Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 02.12.2013, 17:18 (vor 3805 Tagen) @ Bitmix

Hallo,

Du schreibst ja, es gab kein Schwbs unter den Bewerbern, es bestehet grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit dem PR, welche Du auch nicht gefährden/ belasten möchtest. Weiter wird wohl selbst eine Aussetzung nichts am Beschluss ändern, denn der PR wird wohl erneut so abstimmen.

Daher den Rat, setze dich mit dem PRV zusammen und rede. Weise auf die Pflicht-/Rechtsverletzung hin. Man hätte (hätte müssen) ja auch Dich bzw die SchwbV kurzfristig einladen können.

Weise darauf hin, dass Du wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit auf Maßnahmen hier verzichtest. Maßnahmen wären, Aussetzung und Beschlussverfahren gegen den PR und sofern der PRV ein Beamter ist ein Disziplinarverfahren (Thema hatte wir ja mehrfach). Du aber nun davon ausgehst, dass es ein Einmaliger Vorgang sei, der sich so nicht wiederholen dürfte.


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