Nichteinladung der SBV zu einer Sondersitzung des Personalrates (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 02.12.2013, 17:57 (vor 3805 Tagen) @ Bitmix

Hallo,

» danke für die schnelle Antwort.
Bitte! ;-)

» Was mich noch bewegt ist der Lagungsfehler. Sollte ich den PR (und AG>) auf
» eine Möglichkeit der Nichtigkeit des PR-Beschlusses vorsichtshalber
» hinweisen>
Ist zwar ein Rechtsverstoß doch kein Ladungsfehler der sich also solcher auf den Beschluss auswirkt. Macht also den Beschluss sofern die SchwbV diesen nicht aussetzt nicht nichtig.

Nur bei einer Aussetzung dürfte er bis zur Neufassung nicht umgesetzt werden.

Kurz gesagt, eine Unterlassung der Einladung/Beteiligung der SchwbV macht Beschlüsse nicht ungültig!


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