Verlängerte Probezeit durch Zeitvertrag (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 07.02.2014, 16:18 (vor 3754 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

die undifferenzierte Betrachtung von vergangenen Krankheitszeiten ist eine klare Benachteiligung.
Entscheidend ist, ob für die angestrebte Stelle die gesundheitliche Eignung besteht. Dies ist ggfs. durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung festzustellen.
Selbst wenn behinderungsbedingte Einschränkungen bleiben, ist es (möglichst schon im Vorfeld durch die SBV) zu prüfen, mit welchen Hilfsmitteln oder sonstiger Kompensation die Einschränkungen ausgeglgichen werden können.

--
&Tschüß

Wolfgang


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