Integrationsteam (Umgang mit Arbeitgeber)
Integrationsteam Das Integrationsteam besteht gemäß §§ 93, 95 und 98 SGB IX aus dem Betriebsrat bzw. Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.
Wer bildet es und wer kommt vom PR in dieses Team> Der Vorsitzende des PR, der zuständige Gruppensprecher des PR oder ein PR-Mitglied des Vertrauens des Beschäftigten>
Ich frage hier als Mitglied der SchwV und zugleich als PR.
Vielen Dank für eure Antworten.