Integrationsteam (Umgang mit Arbeitgeber)
» Hallo,
»
» mir ist vollkommen schleierhaft, wie Du darauf kommst, daß die von Dir
» genannten §§ irgendetwas über Mitglieder des Integrationsteams aussagen -
» mit Ausnahme der SBV.
»
» Wie sich das Integrationsteam zusammensetzt, welche Prozesse und
» Arbeitsinhalte es hat, ist - wie in § 83 Abs. 1 SGB IX beschrieben -
» Gegenstand einer abzuschließenden Dienst-/Betriebsvereinbarung, bei der die
» SBV gleichberechtigter Verhandlungspartner ist und diese mitunterzeichnet.
Danke für Deine Antwort. Wir haben keine Integrationsvereinbarung, will man anscheinend auch nicht, um sich nicht festzulegen. Aber bei z.B. bei BEM-Gesprächen wird immer vom Integrationsteam gesprochen. Darum meine Frage.