Integrationsteam (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 17.02.2014, 21:04 (vor 3744 Tagen) @ dvd

Hallo,

mir ist vollkommen schleierhaft, wie Du darauf kommst, daß die von Dir genannten §§ irgendetwas über Mitglieder des Integrationsteams aussagen - mit Ausnahme der SBV.

Wie sich das Integrationsteam zusammensetzt, welche Prozesse und Arbeitsinhalte es hat, ist - wie in § 83 Abs. 1 SGB IX beschrieben - Gegenstand einer abzuschließenden Dienst-/Betriebsvereinbarung, bei der die SBV gleichberechtigter Verhandlungspartner ist und diese mitunterzeichnet.

--
&Tschüß

Wolfgang


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