Krankenrückkehrgespräch (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 26.02.2014, 09:44 (vor 3735 Tagen) @ heido

Servus Heido,

» Leider ahb ich weder in der Rubrik A-Z etwas gefunden noch habe ich
» entsprechende Themen über die Suchfunktion finden können.:-(
Unter A-Z "Krankengespräch" wirst du fündig ;-)

» Wo, in welchem Paragraphen, findet man etwas zum Krankenrückkehrgespräch>
Dies ist erstmal kein alleiniges Thema für die SBV.
Grundsätzlich ist hier der BR zu beteiligen, wenn es um die Grundsätze des KRG geht.
Grundlage Par. 87 BetrVG
Siehe hier: http://www.schwbv.de/urteile/156.html
Als SBV bist du gemäß Par. 95 Abs. 2 vorab zu informieren. Auch der Par. 84 Abs. 1 wäre heranzuziehen.
Nicht vergessen: Die betroffene Person hat das Recht eine Person ihres Vertrauens hinzuzuziehen.

» Bei uns sollen solche Gespräche eingeführt werden, allerdings ohne
» Beteiligung von BR und SBV.
BR hat Mitbestimmung!!!!!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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