Krankenrückkehrgespräch (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.02.2014, 17:37 (vor 3734 Tagen) @ heido

Hallo heido,

eigentlich solltest du Dich mit dem BR dahingehend abstimmen, daß dieser "Krankenrückkehrgespräche" untersagt und den AG zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten aus § 84 Abs. 2 SGB IX zur Einführung eines (vom BR mitbestimmten) BEM auffordert.

Gleichzeitig kannst Du aber selbst initiativ werden und für Deine Schäfchen den AG und den BR auffordern, eine Integrationsvereinbarung gem. § 84 Abs. 1 SGB IX abzuschließen.

Hat ein Betrieb ein funktionierendes BEM und eine IV, sind "Krankenrückkehrgespräche sinnlos und können vom BR untersagt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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