Krankenrückkehrgespräch (Allgemeines)
Hallo heido,
eigentlich solltest du Dich mit dem BR dahingehend abstimmen, daß dieser "Krankenrückkehrgespräche" untersagt und den AG zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten aus § 84 Abs. 2 SGB IX zur Einführung eines (vom BR mitbestimmten) BEM auffordert.
Gleichzeitig kannst Du aber selbst initiativ werden und für Deine Schäfchen den AG und den BR auffordern, eine Integrationsvereinbarung gem. § 84 Abs. 1 SGB IX abzuschließen.
Hat ein Betrieb ein funktionierendes BEM und eine IV, sind "Krankenrückkehrgespräche sinnlos und können vom BR untersagt werden.
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&Tschüß
Wolfgang