Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 09.04.2014, 10:06 (vor 3689 Tagen) @ montag

Hallo,

grundsätzlich hast Du für Betriebe/Bereiche, die nicht an der SBV-Wahl beteiligt waren, kein Mandat.

Es gibt allerdings die Ausnahme des § 97 Abs. 1 SGB IX:
Wenn für die anderen Betriebe ein BR gewählt wurde und die BR einen GBR etabliert haben, wird die einzige SBV im Unternehmen automatisch kraft Gesetzes zur GSBV. Diese GSBV ist dann für alle Betriebe zuständig, die auch vom GBR vertreten werden.
[link=http://] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__97.html[/link]
Zu den Hauptaufgaben der GSBV gehört dann die Einleitung von SBV-Wahlen in SBV-losen Betrieben, die genügend Wahlberechtigte haben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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