Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen? (Allgemeines)

montag, Friday, 02.05.2014, 09:18 (vor 3666 Tagen) @ albarracin

Hallo und guten Morgen,

der §97 hat mir nicht wirklich klarheit gebracht.

» grundsätzlich hast Du für Betriebe/Bereiche, die nicht an der SBV-Wahl
» beteiligt waren, kein Mandat.
»
» Es gibt allerdings die Ausnahme des § 97 Abs. 1 SGB IX:
» Wenn für die anderen Betriebe ein BR gewählt wurde und die BR einen
» GBR etabliert haben, wird die einzige SBV im Unternehmen automatisch kraft
» Gesetzes zur GSBV. Diese GSBV ist dann für alle Betriebe zuständig, die
» auch vom GBR vertreten werden.

Nach Gesprächen mit einer Anwältin wurde mir mitgeteilt, das ich nur aktiv werden darf, wenn beide Dienststellen zusammen gelegt wurden. Bis dahin könne ich nur beratend tätig sein.
Das verwirrt mich nun ein wenig oder ich stehe irgendwo heftig auf dem Schlauch.

Der AG sieht im §97 keine Handlungsmöglichkeit für die SBV und will von mir ganz genau wissen, wo das wörtlich steht.

Was kann ich tun>>

Lieb Grüße

Sonne21


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