Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen? (Allgemeines)
hallo Sonne21
ich bin auch für mehrere Betriebe verantwortlich. Antwort auf Deine Frage gibt eindeutig der §97 Abs.1 Satz 2 SGB IX.
"Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung war."
gruß
tatekuru