Kann ich in einer anderen Dieststelle die sb Mitarbeiter mit betreuen? (Allgemeines)

tatekuru, Frankfurt a. Main, Monday, 01.09.2014, 15:21 (vor 3544 Tagen) @ montag

hallo Sonne21

ich bin auch für mehrere Betriebe verantwortlich. Antwort auf Deine Frage gibt eindeutig der §97 Abs.1 Satz 2 SGB IX.

"Ist eine Schwerbehindertenvertretung nur in einem der Betriebe oder in einer der Dienststellen gewählt, nimmt sie die Rechte und Pflichten der Gesamtschwerbehindertenvertretung war."
;-)
gruß
tatekuru


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