Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF (Versammlung)

Guido, Köln, Tuesday, 06.01.2015, 02:00 (vor 3407 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich brauche mal wieder euren Rat. Ich finde ausreichend Fundstellen zum Thema Schulungen und Fortbildung. Das finde ich im SGB IX, den Kommentaren und nicht zuletzt auf dieser Homepage sehr gut und klar geregelt.

Nun zu meiner Frage, zu der ich irgendwie nichts konkretes finde. Haben wir als Vertrauenspersonen für Dienstreisen eine allgemeine Dienstreisegenehmigung? Wie z.B. bei einer Einladung zur Jahreshauptversammlung der Hauptschwerbehindertenvertretung des Bundesministeriums für Finanzen in Berlin Ende Januar drei Tage lang? Oder z.B. bei einer Einladung zur Jahreshauptversammlung der Gesamtschwerbehindertenvertretung des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Münster?

Sprich, sind diese Art "Veranstaltungen" nur mitteilungs- bzw. anzeigepflichtig?

Oder ist ein Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise zu stellen? Mein Vorgesetzter ist Beauftragter des AG und arbeitet schon jetzt gegen mich . Von daher ihn zu fragen, ist ziemlich schwierig.

Aber das ist ein separates Thema.

Gruß

Guido

--
„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion