Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF (Versammlung)

Guido, Köln, Tuesday, 13.01.2015, 21:59 (vor 3399 Tagen) @ wolo

Vielen Dank Dank Antwort. Sie hat mir sehr weiter geholfen. Nein, wir haben keine weiteren innerbehordlichen Regelungen.


Ich habe mich insoweit mit meinem Vorgesetzten geeinigt, dass es sehr wohl nur anzeigepflichtig ist, aber ich die Wahl hatte, ob nur anzeigen oder grundsätzlich einen Antrag auf Dienstreisegenehmigung zu stellen und somit bei der Reisekostenabrechnung immer auf Nummer sicher zu sein. Andere Alternative war, dass ich ihm zukünftige Dienstreisen nur anzuzeigen. Ich habe mich mit ihm auf Ersteres geeinigt.

--
„Ein guter Mensch in seinem dunklen Drange ist sich des rechten Weges wohl bewusst.“


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion