Jahreshauptversammlung der GSBV des BWZ und der HSV des BMF (Versammlung)
Hallo Guido,
gemäß der Geschäftsordnung der örtlichen Behörden der Zollverwaltung - GO - ÖB – 2010(vom 1. September 2010 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Finanzverwaltung - Finanzverwaltungsgesetz) und dort nach § 10 sind
Dienstreisen
(1) Dienstreisen sind grundsätzlich schriftlich oder elektronisch zu beantragen und anzuordnen bzw. zu genehmigen. Dies gilt nicht für Dienstreisen der Gleichstellungs-beauftragten, Personalvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen. Sie sind der Leiterin / dem Leiter der örtlichen Behörde oder einer von ihr / ihm beauftragten Person vor Reiseantritt anzuzeigen. Für Auslandsdienstreisen und Dienstreisen der Gleichstellungsbeauftragen zu Veranstaltungen von privaten Dritten sind Dienstreisegenehmigungen notwendig.
Ob Ihr noch behördeninterne Regelungen habt, kann ich nicht sagen.
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Grüße aus Hessen
WD