SVP lässt mich nicht mitarbeiten (Stellvertreter/in)

Heinrich, Monday, 16.02.2015, 19:56 (vor 3374 Tagen) @ caramel68

Hallo,

Lese einmal hier:
http://www.schwbv.de/stellvertreter.html

und den § 94 Abs 1 SGB IX.

Also bei Krankheit und Urlaub ist die Vertrauensperson grundsätzlich verhindert und der 1 Stelli rückt nach. Sie beide verhindert, dann der 2 Stelli.

Dieses nachrücken erfolgt lt Gesetz automatisch und weder BR noch AG dürfen hier eingreifen und dieses be-/verhindern. Wäre rechtswidrig und ein Fall für das ArbG.

Einzig die Verteauensperson, könnte sie hier in Fällen der grundsätzlichen Verhinderung ausdrücklich als Nichtverhindert erklären, doch dann MUSS sie auch in diesen Zeiten das Mandat wahrnehmen. Sonst begeht sie einen Mandatspflichtverstoß.

Sie kann sich auch nicht während eines Auslandsurlaub oder zB Krankenhausaufenthalt als Nichtverhindert erkären, denn hier ist eine Mandatswahrnehmung ausgeschlossen.

Im Falle der Verhinderungsvertretung kann der Stelli auch ganz einfach, auch ohne besondere Einladung zu den Sitzungen der BR Gremien gehen, da er ja im Mandat ist und hier alle Rechte lt SGB IX § 95 hat. Verhindert der BR oder AG hier die Teilnahme, wieder ein Fall für das ArbG und ggf für einen Anwalt. Der sollte dann eine Eilverfügung beim ArbG beantragen.


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