Arbeitsverteilung (Allgemeines)
Euch wurde die Arbeitszeit auf Grundlage der SB gemindert. Von 41 auf 40 Wochenstunden.
Dann wäre der § 124, Ablehnung jedweder über die gültige Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit zu setzen.
Weiterhin, eine Arbeitsverdichtung aufgrund SB geht natürlich nicht.