Arbeitsverteilung (Allgemeines)

ciralifan, Thursday, 02.04.2015, 09:03 (vor 3333 Tagen) @ Tanilein

Euch wurde die Arbeitszeit auf Grundlage der SB gemindert. Von 41 auf 40 Wochenstunden.
Dann wäre der § 124, Ablehnung jedweder über die gültige Wochenarbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit zu setzen.
Weiterhin, eine Arbeitsverdichtung aufgrund SB geht natürlich nicht.


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