Zusatzurlaub bei 20 Std. (Zusatzurlaub)
Hallo,
bei der Berechnung des Urlaubes spielen Stunden keine Rolle, sondern nur Arbeitstage.
Wenn also der AN 50% der Arbeitstage arbeitet, hat er Anspruch auf 50% der Urlaubstage. Dabei muß der "normale" Erholungsurlaub und der Zusatzurlaub zwingend getrennt berechnet werden.
Im geschilderten Fall (50% der Arbeitstage) führt dies zu einem Anspruch von 2,5 Tagen Zusatzurlaub, der gem. § 5 Abs. 2 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
zwingend auf 3 Tage aufzurunden ist.
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&Tschüß
Wolfgang