Zusatzurlaub bei 20 Std. (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 06.05.2015, 23:12 (vor 3286 Tagen) @ al.bundy

Hallo,

Danke für deine Info!
Wie sieht es aber aus bei der Berechnung aus, wenn derjenige seinen normalen Urlaub nimmt!

Wie soll es da aussehen ? Was soll das ändern ?

Zählt das dann auch als Arbeitstage ( in diesen Fall - ja ein halbes Jahr).

Wie kommst du darauf, daß genommene Erholungsurlaubstage Einfluß auf die Berechnung des Zusatzurlaubs haben könnten ???

Dann wären es 15 Tage (bei 30 Tage Vollzeit)
Somit würden wir nur noch auf 5 1/2 Monate kommen.

Was soll der Quatsch ? Das interessiert nicht.

Wären es dann immer noch 3 Tage?

Ja Klar

Bei meiner Berechnung, wenn ich den Urlaub abziehe,käme ich auf 2.29 Tage!

Sorry, aber das ist vollkommen Gaga

Habe ich es jetzt zu komplieziert gerechnet oder spielt der normale Urlaub bei der Berechnung keine rolle?

Natürlich spielt der keine Rolle. Bei der Berechnung des Urlaubs spielt nur der Beschäftigungsgrad in Arbeitstagen eine Rolle.
Und wenn der bei 50% liegt, ist es für die Berechnung von Erholungs- und Zusatzurlaub grundsätzlich vollkommen schnurz, wieviel der AN von diesen 50% tatsächlich gearbeitet hat.
Auch wenn das hier manche nicht hören wollen: Es fehlt Dir an elementarsten arbeitsrechtlichen Kenntnissen. Sieh zu, daß Du sie Dir möglichst schnell per Schulung aneignest, wenn Du Deine "Schäflein" anständig vertreten willst.

--
&Tschüß

Wolfgang


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