Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit (Stellvertreter/in)
Hallo,
der § 95 Abs 1 und 2 SGB IX besagt was unter die Mandatsaufgaben fällt füt die der AG die SBV freistellen muss. Also was unter die Arbeitszeit fällt.
§ 95 Abs 2 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.
Also Anträge gem. § 69 Abs 1 SGB IX.
Hier geht es um Leistungen des An von der AfA, das ist KEINE Mandatsaufgabe hier zu helfen oder ggf beraten.
Also, Hilfe bzw Begleitung nur in der Freizeit.