Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit (Stellvertreter/in)

Heinrich, Thursday, 19.11.2015, 10:03 (vor 3087 Tagen) @ Katharina

Hallo,

der § 95 Abs 1 und 2 SGB IX besagt was unter die Mandatsaufgaben fällt füt die der AG die SBV freistellen muss. Also was unter die Arbeitszeit fällt.

§ 95 Abs 2 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit.

Also Anträge gem. § 69 Abs 1 SGB IX.

Hier geht es um Leistungen des An von der AfA, das ist KEINE Mandatsaufgabe hier zu helfen oder ggf beraten.

Also, Hilfe bzw Begleitung nur in der Freizeit.


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