Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit (Stellvertreter/in)
Hallo Heiner,
danke für deine Antwort. Aber hier steht doch auch. Also '§ 95 Abs 2 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die..'
Unter 2. steht doch, wie ich finde, eindeutig: Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantrag. Oder verstehe ich das falsch?
gruß Katharina