Termin bei AfA ausserhalb meiner Arbeitszeit (Stellvertreter/in)

Heinrich, Thursday, 19.11.2015, 10:44 (vor 3088 Tagen) @ Katharina

Hallo,

danke für deine Antwort. Aber hier steht doch auch. Also '§ 95 Abs 2 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die..'

aber dort steht auch NACH § 69 SGB IX. Also Anträge auf Schwerbehinderung und/ oder Gleichstellung!

Unter 2. steht doch, wie ich finde, eindeutig: Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantrag.

§ 95 Abs. 1 Satz 2
Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie..
1. darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
2. Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,

Also sie wacht darüber, dass der AG hier beantragt.....

Du schreibst ja aber:

Es geht um finanzielle Leistungen nach einer krankheitsbedingten Arbeitszeitverkürzung.

Also die /der Koll. will persönliche finanzielle Leistungen der AfA. Also ggf ergänzende Lohnleistungen /Harz IV.

Das ist ihre Privatsache. Da kann die SBV ggf in der Freizeit tätig werden. Aber weiter auch bedenken, aus eigener Erfahrung ist mir bekannt, dass die SB der AfA "Dritte" von den Gesprächen ausschließen, also die Teilnahme verweigern.


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