Fehltageberechnung - unterschiedlich Auffassungen (BEM)
Hallo,
es zählen dann zu Ermittlung der Fehlzeiten gem. § 84 Abs. 2 ALLE Tage die in die Arbeitsunfähigkeit fallen. Also auch ggf lt. Dienstplan arbeitsfreie Tage.
Anwendungsbereich des § 84 Abs. 2 SGB IX