Fehltageberechnung - unterschiedlich Auffassungen (BEM)

Heinrich, Thursday, 19.11.2015, 13:24 (vor 3087 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

es zählen dann zu Ermittlung der Fehlzeiten gem. § 84 Abs. 2 ALLE Tage die in die Arbeitsunfähigkeit fallen. Also auch ggf lt. Dienstplan arbeitsfreie Tage.

Anwendungsbereich des § 84 Abs. 2 SGB IX

http://www.betriebliche-eingliederung.de/ca/j/hvs/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion