Fehltageberechnung - unterschiedlich Auffassungen (BEM)
Hallo,
meinst du die Berechnung für das BEM nach § 84 Abs.2 SGB IX? Dann ist es schon Sache der SBV. Der Gesetzgeber geht von Wochen aus und nicht von Arbeitstagen.
Es gibt hier BEIDE Fälle!!! Einmal die 6 Wochen am Stück oder EINZEL-Krankentage dann die 6 Wochen = 42 Tage in der Addition.