Fehltageberechnung - unterschiedlich Auffassungen (BEM)

Heinrich, Thursday, 19.11.2015, 13:27 (vor 3087 Tagen) @ williniesky

Hallo,

meinst du die Berechnung für das BEM nach § 84 Abs.2 SGB IX? Dann ist es schon Sache der SBV. Der Gesetzgeber geht von Wochen aus und nicht von Arbeitstagen.

Es gibt hier BEIDE Fälle!!! Einmal die 6 Wochen am Stück oder EINZEL-Krankentage dann die 6 Wochen = 42 Tage in der Addition.


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